Betriebskosten

Hierunter fallen alle zur Kaltmiete zu zahlenden Kosten, egal ob eine Vorauszahlung für die Betriebskosten erhoben wird

Voraussetzung dafür, dass Betriebskosten zu zahlen sind, ist die Vereinbarung zwischen Vermieter und Mieter. Denn das Gesetz (§ 556 BGB) ist eindeutig:

 

Die Betriebskosten sind vom Vermieter zu tragen.

 

Auf den Mieter umlegbare Nebenkosten wären zum Beispiel:

  • Grundsteuer
  • Wasserversorgung und Entwässerung
  • Aufzug
  • Straßenreinigung
  • Müllbeseitigung
  • Hauswart
  • Gebäudereinigung
  • Schneebeseitigung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung/Allgemeinstrom
  • Schornsteinreinigung
  • Sach- und Haftpflichtversicherung
  • Gemeinschafts-Antennenanlage/Breitbandkabelanschluss
  • Sonstige Betriebskosten / Nebenkosten
  • Heizung
  • Warmwasser
  • Sonstige warme Betriebskosten

Die Rechtsprechung zu den einzelnen Betriebskosten ist nahezu unüberschaubar und eine Mieterberatung bei Ungereimtheiten in der Betriebskostenabrechnung zu empfehlen.

 

Grundsätzlich gilt jedoch:

 

Die Betriebskosten in der Abrechnung müssen für den Laien nachvollziehbar und verständlich sein. Die Betriebskosten in der Abrechnung sollten also so ausführlich und erklärend aufgeführt sein, dass zumindest die auf den Mieter berechneten Beträge von dem Mieter selbst nachvollzogen werden können.

 

Anhaltspunkt für eine falsche Nebenkostenabrechnung kann auch die Höhe der Nebenkosten sein.

 

Für die in Berlin durchschnittlich anfallenden Betriebskosten wurde die Betriebskostenübersicht erstellt. Die dort aufgeführten Werte der Betriebskosten sind zwar nicht verbindlich, geben jedoch über die Höhe Ihrer Nebenkosten Aufschluss. Insbesondere bei einer deutlichen Abweichung Ihrer Nebenkosten von diesen Werten, ist eine nähere Prüfung Ihrer Nebenkosten im Mietrecht zu empfehlen.

 

Hier haben Sie die Möglichkeit, mit der Betriebskostenübersicht

die Höhe Ihrer Betriebskosten und der Heizkosten zu überprüfen.

 

Für Berlin lag der Mittelwert der Betriebskosten im Abrechnungsjahr 2017 bei 3,30 € je Quadratmeter, laut Betriebskostenübersicht 2019 der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung:

 

Abrechnungsjahr 2017                                             Angaben in €/m² monatlich)

Betriebskostenposition

Unterer Wert
der 4/5-Spanne

Mittelwert

Oberer Wert
der 4/5-Spanne

Grundsteuer

0,14

0,27

0,46

Wasserversorgung

0,13

0,25

0,44

Entwässerung

0,13

0,23

0,31

Niederschlagswasser

0,02

0,05

0,07

Aufzug

0,07

0,18

0,33

Straßenreinigung

0,01

0,04

0,07

Müllbeseitigung

0,11

0,16

0,23

Hauswart/Hausmeister

0,05

0,18

0,38

Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

0,06

0,15

0,26

Schneebeseitigung

0,02

0,05

0,08

Gartenpflege

0,02

0,10

0,20

Beleuchtung (Allgemeinstrom)

0,02

0,05

0,10

Schornsteinreinigung

0,01

0,07

0,12

Sach- und Haftpflichtversicherung

0,06

0,16

0,24

Betrieb der Gemeinschafts-Antennenanlage/
des Breitbandnetzanschlusses

0,06

0,12

0,19

Sonstige "kalte" Betriebskosten

0,01

0,07

0,15

Heizung

0,36

0,72

1,11

Warmwasser

0,11

0,26

0,47

Sonstige "warme" Betriebskosten
(z.B. Wartung Heizungsanlage)

0,10

0,19

0,27

 

Gemäß der Betriebskostenverordnung gehören im Mietrecht zu den Betriebskosten nicht:

 

  • die Kosten der zur Verwaltung des Gebäudes erforderlichen Arbeitskräfte und Einrichtungen, die Kosten der Aufsicht,
  • der Wert der vom Vermieter persönlich geleisteten Verwaltungsarbeit,
  • die Kosten für die gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen des Jahresabschlusses und die Kosten für die Gebäudeführung (Verwaltungskosten);
  • die Kosten, die während der Nutzungsdauer zur Erhaltung des bestimmungsmäßigen Gebrauchs aufgewendet werden müssen, um die durch Abnutzung, Alterung und Witterungseinwirkung entstehenden baulichen oder sonstigen Mängel ordnungsgemäß zu beseitigen (Instandhaltung- und Instandsetzungskosten).

 

 

Weitere Informationen im Mietrecht unter

Die Möglichkeit einer Prüfung Ihrer Betriebskosten und Heizkosten besteht bei einer Mitgliedschaft im Mieterschutzverein.

Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft im Mieterverein in Berlin, zu unseren Leistungen oder benötigen Sie eine Mieterberatung?

 

Kontaktieren Sie uns unter 030 / 450 86 794 oder direkt per Kontaktformular