Urteile im Mietrecht

Wir informieren Sie regelmäßig über interessante Urteile im Mietrecht.

 

Die aufgeführten Urteile ersetzen keinesfalls eine Mieterberatung durch den Mieterverein und stellen auch keine Rechtsberatung dar.

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Das Wohnraummietrecht wird neben einer Vielzahl von Gesetzesvorschriften durch die Rechtsprechung, vornehmlich die des Bundesgerichtshofes und in Berlin von den für die einzelnen Bezirke zuständigen Berufungskammern bei dem Landgericht Berlin, geprägt. Für Wohnraummietsachen ergeben sich hier folgende Zuständigkeiten der Mietberufungskammern (ZK) am Landgericht Berlin:

 

- ZK 63 für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Köpenick, Schöneberg und Wedding,

- ZK 64 für Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Amtsgerichts Charlottenburg,

- ZK 65 für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Neukölln und Pankow/Weißensee,

- ZK 66 für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Lichtenberg (einschließlich vormals Hohenschönhausen) und Tempelhof-Kreuzberg

- ZK 67 für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Amtsgerichte Mitte/ Tiergarten und Spandau

 

Oftmals werden für die identischen Fallkonstellationen von den Berufungskammern unterschiedliche Entscheidungen getroffen. Dementsprechend sollte vor Berücksichtigung der aufgeführten Urteile eine kompetente Rechtsberatung eingeholt werden.

Urteile zum Mietrecht

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