Heizung
Für den Mieter besteht keine Heizpflicht. Schäden dürfen hierdurch jedoch nicht eintreten.
Der Vermieter muss das Erreichen der vertraglich vereinbarten Mindesttemperatur durch die vorhandene Heizung sicherstellen. Bei einer Unterschreitung dieser Mindesttemperatur steht dem Mieter, abhängig von den in der Wohnung erreichbaren Temperaturen, eine Mietminderung zu.
Fehlt eine Vereinbarung, so ist von einer Temperatur von mindestens 20 Grad auszugehen, die unabhängig von den (kalten) Außentemperaturen durch die Heizung erreichbar sein muss.
Eine vertragliche Vereinbarung von Temperaturen unterhalb von 20 Grad oder eine zeitliche Beschränkung der Heiztemperatur ist nicht zulässig.
Eine Nachtabsenkung der Temperaturen zwischen ca. 23.00 Uhr und ca. 7.00 Uhr auf 17-18 Grad ist hingegen zulässig.
Funktioniert Ihre Heizung richtig?
Mit dem Heizkostenrechner können Sie zunächst den Energieverbrauch Ihrer Wohnung berechnen und mit den Durchschnittswerten vergleichen.
Hier haben Sie die Möglichkeit, mit der Betriebskostenübersicht die durchschnittlich anfallenden Heizkosten zu vergleichen.