Heizkosten

Nach der Heizkostenverordnung müssen Heizkosten grundsätzlich verbrauchsabhängig abgerechnet werden

Verbrauchsabhängige Heizkostenabrechnung bedeutet jedoch nicht, dass der Verbrauch des einzelnen Mieters zu 100% auf ihn umgelegt wird.

 

Nach der Heizkostenverordnung geschieht die Berechnung der verbrauchabhängigen Heizkosten nur zu 50 bis 70%. Die restlichen Heizkosten werden dann nach der vorhandenen Heizfläche umgelegt unabhängig von dem individuellen Verbrauch bei den Heizkosten.

 

Der Vermieter muss jährlich abrechnen und die Heizkosten ordnungsgemäß ermitteln.

 

Die Heizkostenabrechnung wird der Vermieter häufig von einer Abrechnungsfirma erstellen lassen.

 

Bei einer Heizkostenabrechnung besteht oft das Problem, dass diese für den Laien nicht prüfbar ist.

 

Eine professionelle Prüfung der Heizkostenabrechnung kann daher bei ungewöhnlich hohen Heizkosten oder Auffälligkeiten nur angeraten werden.

 

Zum Vergleich: Für Berlin lag der Mittelwert bei den Heiz- und Warmwasserkosten im Abrechnungsjahr 2013 bei 1,08 € je Quadratmeter, laut Betriebskostenübersicht der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung.

 

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Weitere Informationen im Mietrecht unter