Bauarbeiten

Eine Mietminderung aufgrund Baulärms von einer benachbarten oder einer im Hause befindlichen Baustelle ist grundsätzlich möglich, auch wenn der Vermieter nicht Verursacher der Arbeiten ist.

 

War für den Mieter jedoch im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zu ersehen, dass eine Baustelle besteht oder zu erwarten ist, so besteht eine Möglichkeit zur Mietminderung nicht.

 

Nach der Rechtsprechung müssen Mieter in der Innenstadtlage von Großstädten regelmäßig mit Bauarbeiten (z.B. auf dem Nachbargrundstück befindet sich ein Abrisshaus oder eine Baulücke) rechnen. Eine Mietminderung scheidet für diese Fälle grundsätzlich aus.

Weitere Informationen im Mietrecht unter