Mieterhöhung

Laminat ist kein höherwertiger Bodenbelag im Sinne des Berliner Mietspiegel 2011.

LG Berlin vom 9.10.2012 - 67 S 351/12

 

Laminat und Parkett sind gleichwertig im Sinne des Berliner Mietspiegels.

LG Berlin vom 24.02.2006 - 65 S 335/12

 

Keine moderne Entlüftung des Badezimmers gegeben, wenn Lüftung lediglich über eine einfache automatische Entlüftung mittels Ventilator erfolgt.

AG Berlin-Charlottenburg vom 22.08.2012 - 212 C 56/12

 

Bevorzugte Wohnlage gegeben, wenn Wohnung nahe repräsentativen, überregional ausstrahlenden Einkauf-, Dienstleistungs- und Wohnstandorten liegt.

AG Berlin-Charlottenburg vom 29.08.2012 - 231 C 156/12

 

Erwerber kann grundsätzlich erst nach drei Jahren wegen Eigenbedarf oder mangels wirtschaftlicher Verwertung kündigen gemäß § 577a BGB. Berlin verlängert diese dreijährige Frist auf sieben Jahre und zwar für die Bezirke

  • Charlottenburg-Wilmersdorf
  • Steglitz-Zehlendorf
  • Friedrichshain-Kreuzberg
  • Tempelhof-Schöneberg
  • Mitte
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