Einzugsermächtigung

Die Erteilung einer Einzugsermächtigung helfen Sie dem Mieterschutzverein e.V. Verwaltungsaufwand und Kosten zu sparen.

 

Sie können die Einzugsermächtigung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen.

 

Mit der Einzugsermächtigung bestätigen Sie gleichzeitig, dass Ihr Konto eine ausreichende Deckung aufweist für die Einziehung der Mitgliedsbeiträge und der einmaligen Aufnahmegebühr.

 

Für den Fall einer nicht ausreichenden Deckung Ihres Kontos entstehen dem Mieterschutzverein e.V. Bankrücklastgebühren. Diese Gebühren sind dem Mieterschutzverein e.V. zu erstatten. Gleiches gilt auch bei einem unberechtigten Widerruf bereits eingezogener Beträge.

 

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