Parabolantenne

Haben bereits andere Mieter Parabolantennen angebracht, ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die Zivilgerichte bei der Frage, ob der Vermieter die Zustimmung zur Anbringung einer Parabolantenne verweigern darf, berücksichtigen, inwieweit der Vermieter anderen Mietern die Anbringung der Parabolantenne an der Fassade des Hauses untersagt und dies auch durchsetzt.

BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 2006 - 1 BvR 1320/04

 

Die Baugenehmigung einer Mobilfunksendeanlage kann nicht mit der Begründung einer möglichen Gesundheitsgefährdung angegriffen werden, wenn die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung eingehalten wurden.

BVerfG, Beschluss vom 24. Januar 2007 - 1 BvR 382/05.

 

Vermieter dürfen die Aufstellung einer mobilen Parabolantenne auf dem Balkon nur bei optischer Beeinträchtigung verbieten.

BGH, Urteil vom 16. Mai 2007 - VIII ZR 207/04.

 

Es besteht kein Anspruch auf Anbringung einer Parabolantenne, wenn bereits ein Breitbandkabelanschluss vorhanden ist.

BGH; Urteil vom 17. April 2007 - VIII ZR 63/04.

 

Das Informationsinteresse des Mieters überwiege bei lediglich auf dem Balkon wie ein Sonnenschirm aufgestellten Parabolantenne.

Landgericht Berlin, Urteil vom 26.10.2010 - 63 S 95/10.

 

Eine zuvor erteilte Genehmigung zur Installation einer Parabolantenne kann bei Schaffung einer alternativen Empfangsmöglichkeit widerrufen werden mit der Folge, dass der Mieter die Parabolantenne wieder abbauen muss.

Landgericht Berlin, Urteil vom 16. Juli 2012 – 67 S 507/11

 

Eine bestimmte Anzahl von Sendern mit muttersprachlichem Programmangebot kann der Mieter nicht fordern. Es kommt nicht auf die Anzahl der Sender an, sondern auf die inhaltliche Ausrichtung der bereits zu empfangenden Sender an.

BGH, Beschluss vom 15.05.2013 -VIII ZR 268/12

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