Mitgliedschaft im Mieterschutzverein

Die Beiträge der Mitgliedschaft sind für alle Mitglieder im Mieterschutzverein verbindlich in einer Beitragsordnung geregelt.

Überblick:

 

  • Aufnahmegebühr einmalig 7,00 €
  • Jahresbeitrag 65,00 €

 

Eine Mitgliedschaft im Mieterschutzverein in Berlin beinhaltet sämtliche mietrechtlichen Beratungen durch Rechtsanwälte im Mieterschutzverein. Es entstehen keine weiteren Kosten, unabhängig von der Häufigkeit der beanspruchten Mieterberatung.

 

Die Mitgliedschaft beinhaltet auch den erforderlichen Schriftverkehr mit dem Vermieter oder der Hausverwaltung. Für den Schriftverkehr entstehen keine weiteren Kosten.

 

Eine Rechtsschutzversicherung besteht durch die Mitgliedschaft im Mieterschutzverein e.V. nicht.

 

Die Mitgliedschaft im Mieterschutzverein Berlin setzt die Anerkennung der Satzung und der Beitragsordnung voraus. Einzelheiten können Sie der Satzung und der Beitragsordnung entnehmen.

 

Die Mindestmitgliedschaft im Mieterschutzverein Berlin beträgt zwei Jahre und verlängert sich fortlaufend jeweils um 12 Monate, wenn die Mitgliedschaft nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Mindestmitgliedschaft im Mieterschutzverein Berlin oder den jeweiligen Mitgliedschaftsverlängerungen im Mieterschutzverein Berlin gekündigt wird.

 

Beitragsordnung

 

Satzung

 

Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft oder zu unseren Leistungen?

Kontaktieren Sie uns unter 030 / 450 86 794 oder direkt per Kontaktformular