Schönheitsreparaturen

Schönheitsreparaturen sind die in der Mietwohnung auszuführenden Malerarbeiten

 

Die Ausführung von Schönheitsreparaturen wird bei einem Auszug oft von dem ausziehenden Mieter verlangt.

 

Der Vermieter beruft sich dabei stets auf den Mietvertrag. In fast allen Mietverträgen steht zwar, dass der Mieter die Schönheitsreparaturen durchzuführen hat.

 

Hierbei wird von der Vermieterseite und auch der Mieterseite häufig übersehen, dass die vereinbarte Klausel im Mietvertrag zu den Schönheitsreparaturen oftmals nicht wirksam ist und die Vereinbarung zu den Schönheitsreparaturen wegfällt. Anwendbar ist dann das Gesetz.

 

Hiernach hat der Vermieter die Schönheitsreparaturen auszuführen und nicht der Mieter.

 

Der Bundesgerichtshof hat in einer Vielzahl von Entscheidungen die Unwirksamkeit einer Reihe von Schönheitsreparaturklauseln in älteren Mietverträgen festgestellt. Einige Beispiele:

 

Die in einem Formularmietvertrag enthaltenen Klauseln zu den Schönheitsreparaturen

 

  • „ Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen." BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 152/05.

 

  • "der Mieter ist verpflichtet, bei seinem Auszug alle von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Tapeten zu beseitigen." BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 109/05.

 

  • „Der Mieter ist verpflichtet, die während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdenden Schönheitsreparaturen ordnungsgemäß auszuführen. Auf die üblichen Fristen wird insoweit Bezug genommen (z.B. Küchen/Bäder alle 3 Jahre, Wohn- und Schlafräume vier bis fünf Jahre, Fenster/Türen/Heizkörper alle sechs Jahre)." BGH, Urteil vom 05.04.2006 - VIII ZR 106/2005.

 

sind unwirksam.

 

Die Prüfung Ihres Mietvertrages, ob Sie Schönheitsreparaturen in der Wohnung ausführen müssen, sollten und können Sie kostengünstig als Mitglied im Mieterschutzverein in Berlin, spätestens vor einem Auszug, vornehmen lassen.

 

Der Mieterschutzverein in Berlin Charlottenburg bietet seinen Mitgliedern auch zu den etwaig vorzunehmenden Schönheitsreparaturen eine telefonische Mieterberatung an.

 

 

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