Kündigung / Mietrecht
Die gesetzlichen Vorschriften im Mietrecht bieten umfangreichen Kündigungsschutz vor einer ungerechtfertigten Kündigung
Kündigungsschutz im Mietrecht
Selbst bei einer berechtigten Kündigung zum Beispiel aufgrund nicht gezahlter Mieten oder eines Zahlungsverzuges besteht gesetzlicher Kündigungsschutz für den Mieter, der den Verlust der Wohnung verhindern kann.
Eine frühzeitige Beratung im Mieterschutzverein bei einer erfolgten Kündigung Ihrer Wohnung ist daher ratsam, da die Kündigungsschutzvorschriften nicht automatisch Anwendung finden, sondern der betroffene Mieter diese geltend machen muss. Der Mieter muss bei einer Kündigung seine Rechte also kennen. Nur so kann ein wirksamer Kündigungsschutz erreicht werden.
Auch hier gilt:
Jede Kündigung Ihrer Wohnung ist der gerichtlichen Überprüfung zugänglich. Nur ein Gericht kann bestimmen, dass eine Kündigung wirksam ist und die Wohnung geräumt werden muss. Der Vermieter selbst kann den Mieter nicht „vor die Tür setzen".
Kündigungsschutz im Mietrecht bei Eigenbedarf
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden:
" Das Besitzrecht des Mieters an der gemieteten Wohnung ist Eigentum im Sinne des Art. 14 Abs. 1 S. 1 des Grundgesetzes"
und damit das Besitzrecht des Mieters an der Wohnung dem Eigentum des Vermieters gleichgestellt.
Mit dieser Entscheidung werden die Mieterrechte erheblich gestärkt. Die Gerichte müssen bei der Prüfung einer Eigenbedarfskündigung den beiderseitigen Eigentumsschutz beachten.
Weitere Konsequenz aus dem Urteil ist, dass für die Mieter nunmehr die Möglichkeit besteht, gegen Urteile, die den Eigenbedarf des Vermieters bejaht haben, Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht zu erheben.
Kündigungsschutz bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnung
Der Erwerber kann grundsätzlich erst nach drei Jahren wegen Eigenbedarf oder mangels wirtschaftlicher Verwertung kündigen gemäß § 577a BGB. Berlin verlängert diese dreijährige Frist auf sieben Jahre und zwar für die Bezirke
- Charlottenburg-Wilmersdorf
- Steglitz-Zehlendorf
- Friedrichshain-Kreuzberg
- Tempelhof-Schöneberg
- Mitte
- Pankow
Weitere Informationen im Mietrecht unter
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