Beitragsordnung

Die Beiträge für die Mitgliedschaft im Mieterverein werden gemäß der nachfolgend aufgeführten Beitragsordnung erhoben.

Mitgliedschaft im Mieterschutzverein

  • Aufnahmegebühr einmalig 7,00 €
  • Jahresbeitrag 45,00 €
  • Jahresbeitrag, ermäßigt 33,00 €
  • Schriftverkehr je Angelegenheit 6,00 €

 

Der ermäßigte Beitrag gilt bei einem Einkommen bis 700,00 € brutto.

 

Das Mitglied hat die Voraussetzungen der Beitragsermäßigung dem Mieterverein jährlich unaufgefordert nachzuweisen.

 

Besondere Leistungen sind gesondert zu vergüten:

  • Ortsbesichtigung durch Architekten
  • Gutachtenerstellung

 

Zur Aufnahme im Mieterschutzverein

Hinweise:

Ziel einer Mieterberatung im Mieterschutzverein ist auch die Verhinderung von Gerichtsverfahren. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung dennoch unvermeidlich sein, können Sie den Sie betreuenden Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen.

 

Die Mitgliedschaft beinhaltet keine Vertretung vor Gericht.

 

Eine kostenpflichtige Rechtsschutzversicherung kann gegebenenfalls gesondert über den Mieterverein abgeschlossen werden.

Sie haben Fragen zur Mitgliedschaft im Mieterverein in Berlin, zu unseren Leistungen oder benötigen Sie eine Mieterberatung?

Kontaktieren Sie uns unter 030 / 450 86 002 oder direkt per Kontaktformular